Informationen für deine Reise nach Bosnien und Herzegowina
Mitzuführende Dokumente
Reisepass oder Personalausweis; das Dokument muss bei der Ausreise noch mindestens drei Monate gültig sein. Während des Aufenthalts sollte es stets mitgeführt werden.
Für deutsche Staatsangehörige kein Visum bei Aufenthalten von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
Gültiger deutscher Führerschein; ein internationaler Führerschein ist nicht erforderlich.
Zulassungsbescheinigung Teil I für das Motorrad.
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte/IVK) mit Länderkennung „BIH“ dringend empfohlen; sie erleichtert insbesondere die Schadenabwicklung. Papierform mitführen.
Wenn das Motorrad nicht dir gehört: schriftliche Vollmacht des Halters für Fahrten ins Ausland mitführen.
Sicherheitsausrüstung
Warnweste und Verbandmaterial gehören ins Gepäck; bei Panne oder Unfall auf Straße beziehungsweise Autobahn ist erhöhte Sichtbarkeit besonders wichtig.
Vom 1. November bis 1. April gilt zwar grundsätzlich Winterausrüstungspflicht, Motorräder der L-Kategorie sind laut BIHAMK davon ausgenommen.
Trotz Ausnahme gelten Wetter, Straßenzustand und örtliche Beschilderung: Bei Schnee, Eis oder Gebirgswetter nicht auf eine Befahrbarkeit vertrauen.
Helm und Schutzkleidung
Fahrer und Sozius müssen während der Fahrt einen geschlossenen Schutzhelm tragen.
Motorradschutzkleidung, Handschuhe und feste Stiefel sind dringend zu empfehlen – insbesondere wegen wechselnder Straßenqualität und Gebirgsstrecken.
Licht und Geschwindigkeiten
Abblendlicht ist auf Straßen ganzjährig auch tagsüber vorgeschrieben.
Motorrad innerorts: 50 km/h.
Motorrad außerorts: 80 km/h.
Motorrad auf Schnellstraßen: 100 km/h.
Motorrad auf Autobahnen: 130 km/h.
Beschilderte, niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gehen immer vor.
Maut
Auf mautpflichtigen Autobahnabschnitten wird im geschlossenen System abgerechnet: Ticket bei Auffahrt ziehen und bei Ausfahrt bezahlen.
Es gibt keine landesweite Vignettenregelung als Ersatz für diese streckenbezogene Maut.
Aktuelle Tarife und Fahrzeugkategorien vor Fahrtantritt beim jeweiligen Autobahnbetreiber prüfen.
Notruf
Zivilschutz / Einsatzzentrale: 121
Polizei: 122
Feuerwehr: 123
Rettungsdienst: 124
BIHAMK Pannenhilfe: 1282; aus dem Ausland: +387 33 282 100
BIHAMK-Straßeninformationen: 1325; aus dem Ausland: +387 33 212 773
Alkoholbestimmungen
Allgemein gilt eine Promillegrenze von 0,3.
0,0 Promille gelten für Fahrer unter 21 Jahren sowie für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrerfahrung.
Für Motorradtouren empfiehlt sich eindeutig: kein Alkohol vor und während der Fahrt.
Weitere wichtige Hinweise
Minen und Blindgänger sind in einzelnen Landesteilen weiterhin eine Gefahr. Befestigte Straßen und markierte Wege nicht verlassen; keine Brachflächen, Ruinen oder unmarkierten Wege befahren oder betreten.
Straßenzustand und Markierungen können schlecht sein. Nicht jede von Navigationssystemen vorgeschlagene Route ist befahrbar; Nachtfahrten möglichst vermeiden.
Wildcampen ist grundsätzlich verboten. Auf Privatgrund ist die vorherige Erlaubnis des Eigentümers erforderlich.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden können strafrechtliche Folgen entstehen. Polizei verständigen und Unfallstelle nicht eigenmächtig verlassen.
Bei Aufenthalten ohne Hotelunterkunft von mehr als drei Tagen besteht eine Registrierungspflicht innerhalb von 48 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle. Hotels übernehmen die Anmeldung üblicherweise.
Die Landeswährung ist die Konvertible Mark (BAM/KM). Der feste Umrechnungskurs beträgt 1 EUR = 1,95583 BAM; in kleineren Geschäften und auf Märkten Bargeld bereithalten.
An den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen sind in Ferienzeiten und an Feiertagen längere Wartezeiten möglich.
Alle Angaben ohne Gewähr / geprüft am: 06.10.2026