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Informationen für deine Reise nach Bosnien und Herzegowina

Mitzuführende Dokumente
  • Reisepass oder Personalausweis; das Dokument muss bei der Ausreise noch mindestens drei Monate gültig sein. Während des Aufenthalts sollte es stets mitgeführt werden.

  • Für deutsche Staatsangehörige kein Visum bei Aufenthalten von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.

  • Gültiger deutscher Führerschein; ein internationaler Führerschein ist nicht erforderlich.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I für das Motorrad.

  • Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte/IVK) mit Länderkennung „BIH“ dringend empfohlen; sie erleichtert insbesondere die Schadenabwicklung. Papierform mitführen.

  • Wenn das Motorrad nicht dir gehört: schriftliche Vollmacht des Halters für Fahrten ins Ausland mitführen.


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Sicherheitsausrüstung
  • Warnweste und Verbandmaterial gehören ins Gepäck; bei Panne oder Unfall auf Straße beziehungsweise Autobahn ist erhöhte Sichtbarkeit besonders wichtig.

  • Vom 1. November bis 1. April gilt zwar grundsätzlich Winterausrüstungspflicht, Motorräder der L-Kategorie sind laut BIHAMK davon ausgenommen.

  • Trotz Ausnahme gelten Wetter, Straßenzustand und örtliche Beschilderung: Bei Schnee, Eis oder Gebirgswetter nicht auf eine Befahrbarkeit vertrauen.


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Helm und Schutzkleidung
  • Fahrer und Sozius müssen während der Fahrt einen geschlossenen Schutzhelm tragen.

  • Motorradschutzkleidung, Handschuhe und feste Stiefel sind dringend zu empfehlen – insbesondere wegen wechselnder Straßenqualität und Gebirgsstrecken.


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Licht und Geschwindigkeiten
  • Abblendlicht ist auf Straßen ganzjährig auch tagsüber vorgeschrieben.

  • Motorrad innerorts: 50 km/h.

  • Motorrad außerorts: 80 km/h.

  • Motorrad auf Schnellstraßen: 100 km/h.

  • Motorrad auf Autobahnen: 130 km/h.

  • Beschilderte, niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gehen immer vor.


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Maut
  • Auf mautpflichtigen Autobahnabschnitten wird im geschlossenen System abgerechnet: Ticket bei Auffahrt ziehen und bei Ausfahrt bezahlen.

  • Es gibt keine landesweite Vignettenregelung als Ersatz für diese streckenbezogene Maut.

  • Aktuelle Tarife und Fahrzeugkategorien vor Fahrtantritt beim jeweiligen Autobahnbetreiber prüfen.


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Notruf
  • Zivilschutz / Einsatzzentrale: 121

  • Polizei: 122

  • Feuerwehr: 123

  • Rettungsdienst: 124

  • BIHAMK Pannenhilfe: 1282; aus dem Ausland: +387 33 282 100

  • BIHAMK-Straßeninformationen: 1325; aus dem Ausland: +387 33 212 773


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Alkoholbestimmungen
  • Allgemein gilt eine Promillegrenze von 0,3.

  • 0,0 Promille gelten für Fahrer unter 21 Jahren sowie für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrerfahrung.

  • Für Motorradtouren empfiehlt sich eindeutig: kein Alkohol vor und während der Fahrt.


Weitere wichtige Hinweise
  • Minen und Blindgänger sind in einzelnen Landesteilen weiterhin eine Gefahr. Befestigte Straßen und markierte Wege nicht verlassen; keine Brachflächen, Ruinen oder unmarkierten Wege befahren oder betreten.

  • Straßenzustand und Markierungen können schlecht sein. Nicht jede von Navigationssystemen vorgeschlagene Route ist befahrbar; Nachtfahrten möglichst vermeiden.

  • Wildcampen ist grundsätzlich verboten. Auf Privatgrund ist die vorherige Erlaubnis des Eigentümers erforderlich.

  • Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden können strafrechtliche Folgen entstehen. Polizei verständigen und Unfallstelle nicht eigenmächtig verlassen.

  • Bei Aufenthalten ohne Hotelunterkunft von mehr als drei Tagen besteht eine Registrierungspflicht innerhalb von 48 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle. Hotels übernehmen die Anmeldung üblicherweise.

  • Die Landeswährung ist die Konvertible Mark (BAM/KM). Der feste Umrechnungskurs beträgt 1 EUR = 1,95583 BAM; in kleineren Geschäften und auf Märkten Bargeld bereithalten.

  • An den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen sind in Ferienzeiten und an Feiertagen längere Wartezeiten möglich.


Alle Angaben ohne Gewähr / geprüft am: 06.10.2026

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