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Achtung! Ab dem 10 Juni 2020 gelten im Bundesland Tirol Streckensperrungen für besonders laute Motorräder. Maßstab ist das Standgeräusch, im Kfz-Schein unter U.1 zu finden. Grenzwert: 95 db(A). Alle Infos und die Liste der betroffenen Strecken gibt es auf der Website des Landes Tirol.
Motorräder müssen einen Verbandsbeutel mitführen, der geeignetes Material zur Wundversorgung enthält und staubdicht verpackt ist. Eine Warnweste ist für Motorradfahrer nicht vorgeschrieben.
• Führerschein und Fahrzeugschein
• Personalausweis oder Reisepass
• Grüne Versicherungskarte wird empfohlen
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-05 oder 22-06 entsprechen.
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
Geschwindigkeiten
• Innerorts 50 km/h
• Außerorts 100 km/h
• Schnellstraßen 100 km/h
• Autobahnen 130 km/h
Autobahnen und Schnellstraßen sind in Österreich generell vignettenpflichtig. Mautpflichtig sind außerdem verschiedene Tunnel- und Bergstrecken.
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Alle Angaben ohne Gewähr.