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Informationen für deine Reise in Marokko

Mitzuführende Dokumente

  • Reisepass; bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig (Personalausweis nicht ausreichend)

  • Gültiger deutscher Führerschein; internationaler Führerschein zusätzlich empfohlen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I; internationaler Fahrzeugschein zusätzlich empfohlen

  • Für Marokko gültige Grüne Versicherungskarte; andernfalls an der Grenze eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung abschließen

  • Ovales Nationalitätskennzeichen „D“ am Fahrzeug


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Sicherheitsausrüstung

  • Warnweste, Pannensignal beziehungsweise Warndreieck, Taschenlampe und Verbandmaterial werden dringend empfohlen

  • Die Ausrüstung sollte gut erreichbar mitgeführt werden


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Helm und Schutzkleidung

  • Ein zugelassener und ordnungsgemäß geschlossener Schutzhelm ist für Fahrer und Beifahrer Pflicht

  • Handschuhe, Motorradjacke, feste Schuhe und reflektierende Kleidung werden dringend empfohlen


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Licht und Geschwindigkeiten

  • Bei motorisierten Zweirädern müssen die Scheinwerfer tagsüber und nachts ständig eingeschaltet sein

  • Innerorts grundsätzlich 40 km/h; je nach Beschilderung bis 60 km/h

  • Außerorts: 100 km/h

  • Autobahnen: 120 km/h

  • Führerschein seit weniger als einem Jahr: außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens 90 km/h


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Maut

  • Das marokkanische Autobahnnetz ist streckenabhängig mautpflichtig

  • Abrechnung an Mautstellen; alternativ elektronisch über Jawaz

  • Bei Panne oder Unfall auf der Autobahn: ADM 5050


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Notruf

  • Polizei in Städten: 19

  • Gendarmerie außerhalb von Städten und auf Landstraßen: 177

  • Rettungsdienst und Feuerwehr: 15

  • Medizinische Notfallhilfe (SAMU): 141

  • Autobahnassistenz und Pannenhilfe: 5050


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Alkoholbestimmungen

  • Es gilt eine Null-Promille-Grenze (0,0 Promille)

  • Fahren unter Alkoholeinfluss gilt als Straftat und kann zu Geldstrafe, Haft und Führerscheinentzug führen


Weitere wichtige Hinweise

  • Das bei der Einreise vorübergehend eingeführte Motorrad muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden

  • Das Motorrad darf Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des marokkanischen Zolls überlassen werden

  • Nachtfahrten möglichst vermeiden; auch auf Autobahnen mit Fußgängern, Tieren und unbeleuchteten Fahrzeugen rechnen

  • Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen; das Grenzgebiet sollte gemieden werden


Alle Angaben ohne Gewähr / geprüft am: 24.07.2026

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