Informationen für deine Reise in Marokko
Mitzuführende Dokumente
Reisepass; bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig (Personalausweis nicht ausreichend)
Gültiger deutscher Führerschein; internationaler Führerschein zusätzlich empfohlen
Zulassungsbescheinigung Teil I; internationaler Fahrzeugschein zusätzlich empfohlen
Für Marokko gültige Grüne Versicherungskarte; andernfalls an der Grenze eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung abschließen
Ovales Nationalitätskennzeichen „D“ am Fahrzeug
Sicherheitsausrüstung
Warnweste, Pannensignal beziehungsweise Warndreieck, Taschenlampe und Verbandmaterial werden dringend empfohlen
Die Ausrüstung sollte gut erreichbar mitgeführt werden
Helm und Schutzkleidung
Ein zugelassener und ordnungsgemäß geschlossener Schutzhelm ist für Fahrer und Beifahrer Pflicht
Handschuhe, Motorradjacke, feste Schuhe und reflektierende Kleidung werden dringend empfohlen
Licht und Geschwindigkeiten
Bei motorisierten Zweirädern müssen die Scheinwerfer tagsüber und nachts ständig eingeschaltet sein
Innerorts grundsätzlich 40 km/h; je nach Beschilderung bis 60 km/h
Außerorts: 100 km/h
Autobahnen: 120 km/h
Führerschein seit weniger als einem Jahr: außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens 90 km/h
Maut
Das marokkanische Autobahnnetz ist streckenabhängig mautpflichtig
Abrechnung an Mautstellen; alternativ elektronisch über Jawaz
Bei Panne oder Unfall auf der Autobahn: ADM 5050
Notruf
Polizei in Städten: 19
Gendarmerie außerhalb von Städten und auf Landstraßen: 177
Rettungsdienst und Feuerwehr: 15
Medizinische Notfallhilfe (SAMU): 141
Autobahnassistenz und Pannenhilfe: 5050
Alkoholbestimmungen
Es gilt eine Null-Promille-Grenze (0,0 Promille)
Fahren unter Alkoholeinfluss gilt als Straftat und kann zu Geldstrafe, Haft und Führerscheinentzug führen
Weitere wichtige Hinweise
Das bei der Einreise vorübergehend eingeführte Motorrad muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden
Das Motorrad darf Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des marokkanischen Zolls überlassen werden
Nachtfahrten möglichst vermeiden; auch auf Autobahnen mit Fußgängern, Tieren und unbeleuchteten Fahrzeugen rechnen
Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen; das Grenzgebiet sollte gemieden werden
Alle Angaben ohne Gewähr / geprüft am: 24.07.2026